DIN-Normen 4014/EN 1536
Laut Beschluss der europäischen Kommission wurden die maßgebenden nationalen Bemessungs- und Ausführungsnormen in der Baubranche durch Europäische Normen ersetzt, dies gilt auch für den Bereich der Pfahlgründung. Für die Herstellung von Bohrpfählen liegt die EN 1536 „Bohrpfähle“ als Ersatz für ihren Vorgänger die DIN 4014 „Bohrpfähle“ vor.
Die DIN EN 1536 ist als Norm zur Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten, also Bereiche des Spezialtiefbaus, ausgelegt. Gegenüber den alten nationalen Normen wurden mit der EN 1536 einige Veränderungen eingeführt:
- Eine Grundlegende Überarbeitung vor dem Hintergrund der voranschreitenden Europäischen Harmonisierung.
- Die Berücksichtigung neuer Ausführungstechniken.
- Die Einführung einer umfassenden Ausführungsüberwachung.
Neuerungen im Anwendungsbereich sind u.a., dass die EN 1536 Pfähle beinhaltet die durch Bodenaushub hergestellt werden. Die Durchmesser dieser Bohrpfähle liegen wie bisher zwischen 0,3 und 3,0 m. Die zulässige Pfahlneigung bei Pfählen mit bleibender Verrohrung liegt nun bei 3:1. Schaftaufweitungen sind von nun an zulässig und dürfen ebenso wie Fußaufweitungen bis zum 2-fachen Pfahldurchmesser ausgeführt werden.
Durch die EN 1536 wurden auch die Anforderungen für den Einsatz des unverrohrten Bohrens mit einer durchgehenden Bohrschnecke (Schneckenbohrpfählen) verschärft. Von nun an müssen bei instabilen Bodenschichten mit einer höheren Mächtigkeit als die des Pfahldurchmessers die Machbarkeit des Verfahrens durch örtliche Erfahrung oder Probepfähle nachgewiesen werden.
Wissenswertes
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DEKRA Zertifikat
Die JACBO Pfahlgründungen GmbH hat als erstes Unternehmen der Branche das SCC-Zertifikat erhalten. ... mehr lesen
– Aktualisiert am 03.09.2010 –




